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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit vom 01.01.2026

Wir bemühen uns, unsere Website www.ingenieurversorgung-mv.de im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften barrierefrei zugänglich zu machen.
Am 01.01.2026 wurden die Startseite, die Kontaktseite und die Seite Hinterbliebenenversorgung mit Google Lighthouse und dem Siteimprove Accessibility Checker auf Barrierefreiheit getestet. Die Prüfung ergab einen Barrierefreiheitslevel AA.

Die Barrierefreiheit wird von unserem Dienstleister PLANET IC GmbH überprüft. 

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Barrieren auffallen, kontaktieren Sie uns bitte:
Ingenieurversorgung Mecklenburg-Vorpommern
Demmlerstraße 17
19053 Schwerin

Telefon: +49 385 55 837 78
E-Mail: info@ingenieurversorgung-mv.de

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. 
Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V. 
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand. 
Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörd

Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden. 
Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de