Alle Mitglieder des Versorgungswerks können auf ein breites Leistungsspektrum vertrauen.
Im Einzelnen sind das:
• Altersruhegeld
• Berufsunfähigkeitsrenten
• Witwen- und Witwerrenten
• Halbwaisen- und Vollwaisenrenten
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Alle Mitglieder des Versorgungswerks können auf ein breites Leistungsspektrum vertrauen.
Im Einzelnen sind das:
• Altersruhegeld
• Berufsunfähigkeitsrenten
• Witwen- und Witwerrenten
• Halbwaisen- und Vollwaisenrenten
Teilnahme am Versorgungswerk mindestens fünf Jahre.
Teilnahme am Versorgungswerk vor Vollendung 45. Lebensjahr = mindestens 24 Monate Zugehörigkeit
Teilnahme am Versorgungswerk nach Vollendung 45. Lebensjahr und vor Vollendung 55. Lebensjahr = mindestens 42 Monate Zugehörigkeit
Teilnahme am Versorgungswerk nach Vollendung 55. Lebensjahr = mindestens 60 Monate Zugehörigkeit
Tritt die Berufsunfähigkeit durch einen Unfall ein, entfällt die entsprechende Wartezeit.
keine Wartezeit
keine Wartezeit
Sowohl für den Anspruch eines Altersruhegeld, sowie den Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente müssen die jeweils festgesetzten Beiträge in der Wartezeit geleistet worden sein.