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Leistungen

Alle Mitglieder des Versorgungswerks können auf ein breites Leistungsspektrum vertrauen.

Im Einzelnen sind das:
•    Altersruhegeld
•    Berufsunfähigkeitsrenten
•    Witwen- und Witwerrenten
•    Halbwaisen- und Vollwaisenrenten

Wartezeiten Leistungsansprüche

Altersruhegeld

Teilnahme am Versorgungswerk mindestens fünf Jahre.

Berufsunfähigkeitsrente

Teilnahme am Versorgungswerk vor Vollendung 45. Lebensjahr = mindestens 24 Monate Zugehörigkeit

Teilnahme am Versorgungswerk nach Vollendung 45. Lebensjahr und vor Vollendung 55. Lebensjahr = mindestens 42 Monate Zugehörigkeit

Teilnahme am Versorgungswerk nach Vollendung 55. Lebensjahr = mindestens 60 Monate Zugehörigkeit

Tritt die Berufsunfähigkeit durch einen Unfall ein, entfällt die entsprechende Wartezeit.

Witwen- und Witwerrente

keine Wartezeit

Halbwaisen- und Vollwaisenrente

keine Wartezeit

Sowohl für den Anspruch eines Altersruhegeld, sowie den Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente müssen die jeweils festgesetzten Beiträge in der Wartezeit geleistet worden sein.