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			 a) Altersruhegeld: 
               
              (Voraussetzung: Wartezeit von mindestens 60 Kalendermonaten, 
              d.h. 5-jährige Teilnahme und Zahlung der festgesetzten Beiträge.) 
             
            
              - regelmäßig ab dem vollendeten 67. Lebensjahr 
 
              - vorgezogen vor Vollendung des 67. Lebensjahres mit 
                Kürzung auf Dauer um 0,5% für jeden angefangenen Monat
 
              - später als mit vollendetem 67. Lebensjahr mit Erhöhung 
                um jeden vollen Monat um 0,6%
 
			  - Übergangsregelungen für die Jahrgänge 1957 bis 1963
 	
              - Antrag auf Altersruhegeld, PDF, 50 kB
 
             
            b) Hinterbliebenenrente:  
             
            
            c) Berufsunfähigkeitsrente:  
             
            
            d) Kinderzuschüsse:  
             
            
              - Für alle Teilnehmer, die Versorgungsleistungen in 
                Anspruch nehmen und Kinder unter 18 Jahren haben. 
 
             
            e) Einmalzahlungen:  
             
            
              - Abfindungen bei erneuter Heirat von Hinterbliebenen 
                mit Leistungsanspruch.
 
              - Zuschüsse für Rehabilitationsmaßnahmen, wenn eine 
                anderweitige Kostendeckung nicht gewährleistet ist.
 
             
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