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Leistungen

a) Altersruhegeld:

(Voraussetzung: Wartezeit von mindestens 60 Kalendermonaten, d.h. 5-jährige Teilnahme und Zahlung der festgesetzten Beiträge.)

  • regelmäßig ab dem vollendeten 67. Lebensjahr
  • vorgezogen vor Vollendung des 67. Lebensjahres mit Kürzung auf Dauer um 0,5% für jeden angefangenen Monat
  • später als mit vollendetem 67. Lebensjahr mit Erhöhung um jeden vollen Monat um 0,6%
  • Übergangsregelungen für die Jahrgänge 1957 bis 1963
  • Antrag auf Altersruhegeld, PDF, 50 kB

b) Hinterbliebenenrente:

c) Berufsunfähigkeitsrente:

d) Kinderzuschüsse:

  • Für alle Teilnehmer, die Versorgungsleistungen in Anspruch nehmen und Kinder unter 18 Jahren haben.

e) Einmalzahlungen:

  • Abfindungen bei erneuter Heirat von Hinterbliebenen mit Leistungsanspruch.
  • Zuschüsse für Rehabilitationsmaßnahmen, wenn eine anderweitige Kostendeckung nicht gewährleistet ist.
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