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Kranken- und Verletztengeld

Wenn Sie Kranken- oder Verletztengeld beziehen, gelten besondere Regelungen für die Beitragszahlung.

Krankengeld

Gesetzliche Krankenversicherung

Sie sind von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit.

Die Beitragszahlung des Trägeranteils erfolgt dabei direkt von der Krankenkasse an das Versorgungswerk. Der Versichertenanteil ist von Ihnen selbst an das Versorgungswerk zu entrichten. Zur Höhe des zu zahlenden Versichertenanteils informieren wir Sie schriftlich, sobald uns die Krankenkasse die hierfür benötigten Daten übermittelt hat.

Private Krankenversicherung

In diesem Fall sind Sie bei uns beitragsfrei gestellt.

Verletztengeld

Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht

Der Unfallversicherungsträger beteiligt sich an den Beiträgen zum Versorgungswerk.

Die Beitragszahlung des Trägeranteils erfolgt dabei direkt an das Versorgungswerk.

Der Versichertenanteil ist von Ihnen selbst an das Versorgungswerk zu entrichten. Zur Höhe des zu zahlenden Versichertenanteils informieren wir Sie schriftlich.

Keine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht

In diesem Fall sind Sie bei uns beitragsfrei gestellt.

Jeder Zeitraum, in dem Sie keine Beiträge bezahlen, wirkt sich rentenmindernd aus. Um die Renteneinbußen auszugleichen oder zumindest abzumildern, empfehlen wir Ihnen die freiwillige Beitragszahlung.