Wenn Sie Kranken- oder Verletztengeld beziehen, gelten besondere Regelungen für die Beitragszahlung.
Kranken- und Verletztengeld
Krankengeld
Sie sind von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit.
Die Beitragszahlung des Trägeranteils erfolgt dabei direkt von der Krankenkasse an das Versorgungswerk. Der Versichertenanteil ist von Ihnen selbst an das Versorgungswerk zu entrichten. Zur Höhe des zu zahlenden Versichertenanteils informieren wir Sie schriftlich, sobald uns die Krankenkasse die hierfür benötigten Daten übermittelt hat.
In diesem Fall sind Sie bei uns beitragsfrei gestellt.
Verletztengeld
Der Unfallversicherungsträger beteiligt sich an den Beiträgen zum Versorgungswerk.
Die Beitragszahlung des Trägeranteils erfolgt dabei direkt an das Versorgungswerk.
Der Versichertenanteil ist von Ihnen selbst an das Versorgungswerk zu entrichten. Zur Höhe des zu zahlenden Versichertenanteils informieren wir Sie schriftlich.
In diesem Fall sind Sie bei uns beitragsfrei gestellt.
Jeder Zeitraum, in dem Sie keine Beiträge bezahlen, wirkt sich rentenmindernd aus. Um die Renteneinbußen auszugleichen oder zumindest abzumildern, empfehlen wir Ihnen die freiwillige Beitragszahlung.