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Neue Bemessungsgrundlage für Beiträge

Schwerin, 1. Januar 2026

Die Beiträge zum Versorgungswerk orientieren sich an den gesetzlich festgelegten Sätzen der Deutschen Rentenversicherung. Der Beitragssatz für das Jahr 2026 bleibt mit 18,6 % unverändert. Die Beitragsbemessungsgrundlage (BBG), die definiert, bis zu welcher Höhe das sozialversicherungspflichtige Einkommen beitragspflichtig ist, wird 2026 angehoben. Ursächlich hierfür ist die Lohn- und Gehaltsentwicklung, an der sich die BBG orientiert.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist ab dem Jahresbeginn 2026 mit 8.450,00 € festgesetzt. Monatliche Einkünfte oberhalb dieses Schwellenwerts unterliegen nicht der Beitragspflicht. Die Neufestsetzung in Höhe der BBG bewirkt eine Veränderung der Versorgungsabgaben für diejenigen Mitglieder, die oberhalb der bisherigen BBG Berufseinkünfte erzielen. Im kapitalgedeckten Altersvorsorgesystem des Versorgungswerks verbessern höhere Einzahlungen die Anwartschaften auf Leistung.