Welche Meldungen muss ich als Arbeitgeber an das Versorgungswerk absetzen?
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Meldungen an das berufsständische Versorgungswerk in elektronischer Form nach § 28a Absatz 10 und 11 SGB IV zu erstellen.
• DEÜV-Meldungen
sämtliche An-, Ab- und Änderungsmeldungen
• Meldungen zum monatlichen sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgeltes
Wohin übermittele ich die Daten?
Bitte übermitteln Sie diese Daten an die zuständige Annahmestelle - Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen GmbH (DASBV GmbH).
Woher bekomme ich die für das Meldeverfahren notwendige Mitgliedsnummer?
Sie erhalten die (erweiterte) Mitgliedsnummer von unserem Mitglied oder Sie können diese bei uns erfragen.
Wie hoch sind die Rentenversicherungsbeiträge?
Die Rentenversicherungsbeiträge entsprechen den jeweils gültigen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, §§ 157 ff SGB VI.