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Sie werden Mitglied ?

Sie:
  • sind eingetragenes Mitglied der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern bzw. der Freien Hansestadt Bremen
  • bzw. beratender Ingenieur der Ingenieurkammer Sachsen - Anhalt
  • unterliegen keinen beamtenrechtlichen Vorschriften
  • haben zum Zeitpunkt der Teilnahme am Versorgungswerk das 62. Lebensjahr noch nicht vollendet
  • sind zu diesem Zeitpunkt nicht berufsunfähig

Es gibt folgende Befreiungsmöglichkeiten:
  • unterliegen der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV Bund § 9 (3) SVW)
  • sind bereits Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung und setzen die Teilnahme fort ( § 11 (1b) SVW) oder
  • sind freiwilliges Kammermitglied ( § 11 (1a) SVW)







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