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Transparenzerklärung

Datenschutzhinweise für Mitglieder und sonstige Leistungsberechtigte der Ingenieurversorgung Mecklenburg-Vorpommern – Information nach Art. 13, 14 DSGVO

Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben hat einen hohen Stellenwert für die Ingenieurversorgung MecklenburgVorpommern. Wir möchten Sie nachfolgend über die Erhebung Ihrer personen-bezogenen Daten bei uns aufklären:

1. Verantwortliche Stelle

Ingenieurversorgung Mecklenburg-Vorpommern
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Demmlerstr. 17
19053 Schwerin
Telefon: 0385/55837 -76 bis -81
Telefax: 0385/55837- 82
E-Mail: info(at)ingenieurversorgung-mv.de

2. Datenschutzbeauftragter

Herr Prof. Ulf Glende
Friedrich-Barnewitz-Str. 6
18119 Rostock-Warnemünde
Info(at)glende-consulting.de

3. Zweck der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlagen

Die Ingenieurversorgung Mecklenburg-Vorpommern verarbeitet personenbezogene Daten zum Zwecke der Erfüllung der nach dem Architekten- und Ingenieurgesetz (ArchIng M-V) übertragenen Aufgabe, seinen Mitgliedern und Hinterbliebenen Versorgung nach Maßgabe dieses Gesetzes und der Satzung zu gewähren.

Unsere Leistungen:

  • Altersrente
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Hinterbliebenenrente
  • Kapitalabfindung
  • Erstattung von Beiträgen und die Übertragung von Versorgungsansprüchen auf einen anderen Versicherungsträger
  • Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen

4. Quellen und Datenkategorien

Es werden Daten verarbeitet und gespeichert, die wir von Ihnen erheben oder von Dritten erhalten, sofern diese für die Erfüllung unserer gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben notwendig sind. Darüber hinaus bedienen wir uns öffentlich zugänglicher Quellen.

Relevante personenbezogene Daten:

  • Kontaktdaten
  • Kommunikationsdaten
  • Bankverbindung
  • Geburtsdatum
  • Einkommensdaten
  • tätigkeitsbezogene Daten
  • Kammerzugehörigkeit
  • etc.

5. Zugriffsberechtige Personen und Datenempfänger

Einen Datenzugriff innerhalb der Ingenieurversorgung Mecklenburg-Vorpommern erhalten nur diejenigen, die diesen zur Erfüllung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben benötigen.

Datenempfänger außerhalb der Ingenieurversorgung Mecklenburg-Vorpommern:

  • Agentur für Arbeit
  • andere Versorgungswerke (Befreiungs- und Überleitungsverfahren)
  • Arbeitgeber
  • Aufsichtsbehörden
  • Banken / Geldinstitute
  • Betreuer / Bevollmächtigte / gesetzl. Vertreter
  • DRV Bund / DRV Nord
  • Einwohnermeldeämter
  • Ersteller des Jahresabschlusses
  • Gerichte (Klagen, Versorgungsausgleich)
  • Ingenieurkammern
  • Insolvenzverwalter
  • Krankenkassen
  • medizinische Gutachter
  • Nachversicherungsstellen
  • Prozessbevollmächtigte/r
  • Risikocontrolling
  • steuerliche und juristische Berater
  • Versicherungsmathematiker
  • Vollstreckungsbehörden bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
  • Wirtschaftsprüfer
  • Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen

Eine Weiterleitung erfolgt ausschließlich im gesetzlichen Rahmen.

Dienstleisterarten mit Auftragsvereinbarungen:

  • IT-Dienstleister
  • Mitgliederverwaltungssoftware

6. Dauer der Datenspeicherung

Die Ingenieurversorgung Mecklenburg-Vorpommern unterliegt zum einen den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Zum anderen werden Daten solange vorgehalten, wie sie zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages benötigt werden. Hierzu gehören ebenso Ansprüche von Hinterbliebenen.

7. Datenschutzrechte

Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17, 18 DSGVO).

Sie haben das Recht Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen (Art. 21 DSGVO).

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben:

  • kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden,
  • kann der Vertrag mit Ihnen nicht abgeschlossen werden (usw.)

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Automatisierte Entscheidungsfindung oder Profiling
Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profilierung wird von uns nicht genutzt.

8. Auskunfts- und Mitwirkungspflicht

Nach § 17 ArchIng M-V sowie § 39 der Satzung besteht gegenüber der Ingenieurversorgung Mecklenburg-Vorpommern eine Auskunfts- und Mitwirkungspflicht.

Die Nichtbereitstellung personenbezogener Daten hat in der Regel zur Folge, dass eine Vertragsbeziehung zwischen uns nicht zustande kommen kann, weil uns die zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlichen Daten nicht zur Verfügung stehen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass das Fehlen einiger oder aller Daten gelegentlich zu Nachfragen führen kann.

Wie können Sie sich beschweren: Sie haben die Möglichkeit, sich über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren:

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 74 a
19055 Schwerin
Telefon: 0385/59494 0
Telefax: 0385/59494 58
E-Mail: info(at)datenschutz-mv.de
Website: www.datenschutz-mv.de

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