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Empfängerüberprüfung im Zahlungsverkehr -
Verification of Payee (VOP)

Ab dem 09. Oktober 2025 gelten neue regulatorische Vorgaben für SEPA-Überweisungen. Banken werden verpflichtet, einen Service anzubieten, der Kunden darauf aufmerksam macht, wenn eine Abweichung zwischen dem Namen des Zahlungsempfängers und der IBAN festgestellt wird.

Achten Sie daher bitte bei Überweisungen auf unser Konto bei der apoBank auf die exakte Bezeichnung des Versorgungswerks als Zahlungsempfänger. Diese lautet wie folgt: Ingenieurversorgung Mecklenburg-Vorpommern KdöR
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