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Hinterbliebenenversorgung

Eine Hinterbliebenenversorgung kann nur auf schriftlichen Formantrag gewährt werden.

Witwen-/Witwerrente

Die Witwen/Witwerrente beträgt 60 % des Anspruchs auf Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Altersruhegeld des Teilnehmers. Eine Wartezeit ist nicht zu erfüllen.

Halbwaisenrente

Die Halbwaisenrente umfasst 15 % des Anspruchs auf Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Altersruhegeld des Teilnehmers. eine Wartezeit ist nicht zu erfüllen.

Vollwaisenrente

Die Vollwaisenrente umfasst 25 % des Anspruchs auf Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Altersruhegeld des Teilnehmers. eine Wartezeit ist nicht zu erfüllen.