Eine Hinterbliebenenversorgung kann nur auf schriftlichen Formantrag gewährt werden.
Hinterbliebenenversorgung
Die Witwen/Witwerrente beträgt 60 % des Anspruchs auf Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Altersruhegeld des Teilnehmers. Eine Wartezeit ist nicht zu erfüllen.
Die Halbwaisenrente umfasst 15 % des Anspruchs auf Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Altersruhegeld des Teilnehmers. eine Wartezeit ist nicht zu erfüllen.
Die Vollwaisenrente umfasst 25 % des Anspruchs auf Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Altersruhegeld des Teilnehmers. eine Wartezeit ist nicht zu erfüllen.