Ein Altersruhegeld wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag soll 3 Monate vor Beginn der beabsichtigten Inanspruchnahme des Altersruhegeldes gestellt werden. Voraussetzung für die Gewährung ist eine mindestens 5-jährige Teilnahme und die Zahlung der festgesetzten Beiträge. Ein Altersruhegeld kann regelmäßig ab dem vollendeten 67 Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit das Altersruhegeld auf einen früheren oder späteren Zeitpunkt zu verlegen. Bei vorgezogener Altersrente wird für jeden angefangenen Monat vor Erreichen der Altersgrenze das Altersruhegeld um 0,5% gekürzt. Bei aufgeschobener Altersrente wird das Altersruhegeld um jeden vollen Monat um 0,6% erhöht.