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Berufsunfähigkeitsrente

Die Anspruchsvoraussetzung für die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente ist die Einzahlung von mindestens 24 Monatsbeiträgen, wenn die Teilnahme vor Vollendung des 45. Lebensjahr begründet wurde. Personen, deren Teilnahme nach Vollendung des 45. Lebensjahr und vor Vollendung des 55. Lebensjahr begründet wurde, haben Anspruch auf Rente, wenn sie dem Versorgungswerk mindestens 42 Monate angehört haben und die festgesetzten Beiträge geleistet wurden. Personen, deren Teilnahme nach Vollendung des 55. Lebensjahr begründet wurde, haben einen Anspruch, wenn sie dem Versorgungswerk mindestens 60 Monate angehört haben und die festgesetzten Beiträge geleistet haben.

Tritt die Berufsunfähigkeit durch einen Unfall ein, entfällt die Wartezeit.

Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ist abhängig von der Höhe der eingezahlten Beiträge sowie dem Alter des Teilnehmers bei Zahlung der Beiträge.