Kinderzuschüsse werden für alle Teilnehmer gewährt, die eine Leistung in Form einer Altersrente oder Berufsunfähigkeitsrente in Anspruch nehmen und deren Kinder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben bzw. deren Kinder sich noch in der Berufsausbildung befinden und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.