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Krankenversicherung - Leistungsempfänger

Auch wenn Sie in Rente gehen, egal ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, müssen Sie weiter Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen.

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus Versorgungsbezügen sind gem. § 250 SGB V von den Rentenempfängern berufsständischer Versorgungseinrichtungen allein zu tragen.

Wie alle Versorgungswerke in Deutschland beteiligen wir uns nicht.